Die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung Seit dem Januar 2006 darf das Umsatzsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch auf dem elektronischen Weg ( Elster ) dem Finanzamt übermittelt werden. Das wurde so im Steueränderungsgesetz von geändert. Für Unternehmen die keinen Computer besitzen, um dieses auch in der Praxis so umzusetzen kann das Finanzamt auf Antrag Ausnahmen zulassen, das zählt auch zum [...]
↧